ESG bewegt die Wirtschaft – und damit auch unsere Klient:innen. Ob Finanzierungsgespräche, Förderanträge, Investitionsentscheidungen oder Risikobewertungen: Nachhaltigkeitsaspekte gewinnen zunehmend an Gewicht. Bei RKP beschäftigen wir uns mit diesen Entwicklungen und unterstützen Unternehmen dabei.

Neues Gesetz zur Umsetzung der ESG-Rating-Verordnung

Ab 2. Juli 2026 gilt die europäische ESG-Rating-Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Zur wirksamen Umsetzung in Österreich soll zeitgleich das ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz in Kraft treten.

Ziel der Verordnung ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von ESG-Ratings zu erhöhen. Anbieter von ESG-Ratings werden künftig verpflichtet, ihre Bewertungsmethoden, Datenquellen und Prozesse bei der Erstellung und Veröffentlichung von Ratings offenzulegen. Dadurch sollen Interessenkonflikte reduziert und das Vertrauen in Nachhaltigkeitsbewertungen gestärkt werden.

Als zuständige Aufsichtsbehörde in Österreich wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) fungieren. Sie arbeitet dabei mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zusammen und kann die Einhaltung der Vorgaben überwachen sowie Verstöße sanktionieren.

Was sind ESG-Ratings?

ESG-Ratings bewerten Unternehmen, Finanzprodukte oder Organisationen anhand von Kriterien aus den Bereichen:

  • E (Environmental): Umwelt und Klimaschutz
  • S (Social): Soziale Verantwortung, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte
  • G (Governance): Unternehmensführung, Compliance, Transparenz

Sie werden von Investoren, Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltern genutzt, um Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen zu beurteilen.

Bedeutung für Unternehmen

Auch wenn sich die Verordnung primär an Ratinganbieter richtet, steigt der Druck auf Unternehmen, qualitativ hochwertige und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen. Die ESG-Rating-Verordnung ergänzt damit andere EU-Regelwerke wie die CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung), die EU-Taxonomie und die SFDR (Offenlegungsverordnung) und stellt einen weiteren Schritt zur Standardisierung nachhaltigkeitsbezogener Informationen am europäischen Kapitalmarkt dar.

Sie haben Fragen zum Thema ESG oder möchten ein ESG-Reporting für Ihr Unternehmen erstellen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Analyse der Anforderungen, der Datenerhebung sowie der Erstellung Ihres ESG-Reportings und begleiten Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Unternehmensstrategie.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

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