Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf endet mit 30. Juni 2026

Wer den Kauf einer privaten Wohnimmobilie plant, sollte die verbleibende Frist nutzen: Die Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr läuft mit 30. Juni 2026 aus. Entscheidend ist, dass der Antrag auf Eintragung bis zu diesem Datum beim Grundbuchgericht einlangt.

Die Befreiung ermöglicht eine Ersparnis von bis zu 2,3 Prozent bzw. bis zu 11.500 Euro. Begünstigt sind Käufe von Wohnimmobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro, wobei die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt werden muss.

Die Gebührenbefreiung gilt ausschließlich für entgeltliche Erwerbe, etwa den Kauf einer Immobilie. Schenkungen und Erbschaften sind davon nicht umfasst. Begünstigt werden sowohl die Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises als auch die Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2 Prozent des eingetragenen Bankpfandrechts. Dadurch können Käufer die Erwerbsnebenkosten spürbar reduzieren.

Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ist, dass der Erwerber die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt. Der entsprechende Nachweis muss innerhalb von drei Monaten nach Übergabe bzw. Fertigstellung erbracht werden, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach der Grundbucheintragung.

Wird die Immobilie innerhalb von fünf Jahren verkauft oder der Hauptwohnsitz aufgegeben, sind die erlassenen Gebühren nachträglich zu entrichten. Änderungen müssen dem Grundbuchgericht innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf justiz.gv.at.

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