First Come First Served: Energiekostenzuschuss-Voranmeldung ab 07. bis 21.11.2022

Energieintensive Unternehmen, die im Jahr 2022 einen Energiekostenzuschuss beantragen möchten, sollten bereits jetzt erste Maßnahmen setzen und sich für die Förderung voranmelden. Da die Zuschussmittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge der Voranmeldungen und die der anschließenden Antragstellungen maßgeblich für die Vergabe der Fördergelder.

Die Voranmeldung ist (unabhängig von der Umsatzhöhe) im Zeitraum von 07. bis 21. November 2022 vorzunehmen und erfordert lediglich die Übermittlung von einigen wenigen Daten. Seien Sie jedoch schnell, denn es gilt das First Come First Served-Prinzip – derjenige, der zuerst kommt, wird auch zuerst bedient. Um bei der Voranmeldung Zeit zu sparen, können Sie bereits jetzt einen User (Benutzer) beim Fördermanager der AWS anlegen. 

Quelle: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS)

Sobald sich Unternehmer*innen für den Energiekostenzuschuss 2022 vorangemeldet haben, wird ihnen ein Zeitraum zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sowohl Voranmeldung als auch Antragsstellung vom Unternehmen selbst durchgeführt werden müssen.

Quelle: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS)

Für mehr Informationen über den Energiekostenzuschuss 2022 lesen Sie auch unsere Beiträge zum Thema Förderungsrichtlinie und Förderstufen sowie zu den weiteren Vorbereitungsmaßnahmen.

Laufende Informationen veröffentlicht die AWS außerdem auf ihrer Informationsseite.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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