Am 22.12.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen und Betriebe auch im Dezember 2022 gewährt wird. Für das 4. Quartal ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Hinzu kommt in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe. Weiters wird es vom 16. bis 20.01.2023 noch einmal eine...Mehr erfahren
Seit Ende November laufen die ersten Zeitfenster zur Beantragung des Energiekostenzuschusses. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) hat nunmehr eine Anleitung für die Antragstellung und einen ausführlichen Fragenkatalog (FAQ) veröffentlicht. Die Anleitung zur Antragstellung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie im AWS-Fördermanager die Antragsmaske korrekt ausfüllen können, und gibt Ihnen zu jedem Schritt erklärende Hinweise....Mehr erfahren
Seit 24.11.2022 ist nun die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt ab 29.11.2022, kann jedoch ausschließlich in den eigens zugeteilten Zeitfenstern erfolgen. Diese Zeitfenster werden an die vorangemeldeten Unternehmen zugesendet. Die Richtlinie in aktueller Fassung sowie alle weiteren Unterlagen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Seite der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abrufbar: Downloads Energiekostenzuschuss AWS...Mehr erfahren
Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden. Zuschuss für energieintensive Unternehmen Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen...Mehr erfahren
Aufbewahrungspflichten Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren. Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nicht-unternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen,...Mehr erfahren
Beachtung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer Diese Umsatzsteuerbefreiung (ohne Vorsteuerabzug) ist nur bei einem Jahresnettoumsatz von bis zu 35.000 € möglich. Seit 1.1.2017 müssen für die Kleinunternehmergrenze bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. aus ärztlicher Tätigkeit oder als Aufsichtsrat) nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgebend für die Kleinunternehmerbefreiung ist, dass das Unternehmen im Inland betrieben wird. Unternehmer, die Gefahr...Mehr erfahren
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist ab heute freigeschaltet. Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen, müssen keine Voranmeldung vornehmen. So einfach geht’s 1. Einstieg in den Fördermanager 2. Auswahl der Umsatzgröße und Energieintensität Wenn der Umsatz über EUR 700.000,- liegt, MUSS bei der Energieintensität JA angekreuzt werden, sonst ist keine Voranmeldung möglich....Mehr erfahren
Vorgezogene Investitionen bzw. Zeitpunkt der Vorauszahlung / Vereinnahmung bei E-A-Rechnern Für Investitionen, die nach dem 30.6.2022 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2022 kann daher Steuervorteile bringen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (max. 800 €) können sofort zur Gänze abgesetzt werden....Mehr erfahren
Energieintensiven Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 700.000,- steht ein Energiekostenzuschuss zu, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen. Wie kommen Sie zum Zuschuss? Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss. Achtung: Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im AWS Fördermanager haben....Mehr erfahren
Antrag auf Gruppenbesteuerung Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Voraussetzungen sind die finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter und sorgsam unterfertigter Gruppenantrag. Bei allen Kapitalgesellschaften, die...Mehr erfahren