Seit 24.11.2022 ist nun die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Die Antragstellung beginnt ab 29.11.2022, kann jedoch ausschließlich in den eigens zugeteilten Zeitfenstern erfolgen. Diese Zeitfenster werden an die vorangemeldeten Unternehmen zugesendet.

Die Richtlinie in aktueller Fassung sowie alle weiteren Unterlagen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Seite der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) abrufbar:

Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente jetzt vor und kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir anhand der bereitgestellten Unterlagen Ihren Anspruch bestätigen können! So sind Sie bestmöglich vorbereitet, um den Antrag in Ihrem zugeteilten Zeitfenster fertigzustellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Franz Schnur

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Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

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Quelle: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS)

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