Energiekostenzuschuss: Antragsunterlagen JETZT vorbereiten und Steuerberater kontaktieren!

Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden.

Zuschuss für energieintensive Unternehmen

Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen unterstützen. Unternehmen mit einem Umsatz laut letztgültigem Jahresabschluss bis € 700.000 gelten automatisch – ohne weiteren Nachweis – als energieintensiv.
Unternehmen mit einem Umsatz laut letztgültigem Jahresabschluss über € 700.000 müssen die Energieintensität bei der Antragstellung gesondert nachweisen. Hierzu gibt es eine Berechnungsformel, die Energiekosten (i.e. Strom, Gas, Heizmaterial, Treibstoffe) in Verhältnis zum sogenannten Produktionswert setzt. Der Anteil der Energiekosten muss hier zumindest 3% betragen, um als energieintensiv zu gelten.
Zur Ermittlung der Energieintensität finden Sie hier eine Berechnungshilfe:

Erforderliche Unterlagen zur Ermittlung der Zuschusshöhe

In unserer Übersichtstabelle sehen Sie, welche Unterlagen wie aufzubereiten sind.

Übersichtstabelle

Die AWS hat eine Excel-Berechnungshilfe (Entwurf 11.11.2022) bereitgestellt, anhand derer der Energiekostenzuschuss für die Antragstellung ermittelt werden kann. Für die geförderten Energieträger (Strom, Gas, Diesel, Benzin) werden unterschiedliche Angaben gefordert:

Weiters haben wir für Sie eine Berechnungshilfe zur Erfassung der Treibstoffrechnungen 2022 (Benzin und Diesel) aufbereitet:

Was können WIR für Sie tun…

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers sind folgende Punkte von uns als Steuerberater zu bestätigen:

  • Energieintensität des Unternehmens (falls Umsatz laut letztgültigem Jahresabschluss über € 700.000)
  • Angeschaffte und verbrauchte Energieeinheiten im Vergleichszeitraum (i.e. 2021)
  • Angeschaffte und verbrauchte Energieeinheiten im Förderzeitraum (i.e. 02/2022 bis 09/2022) samt Preissteigerung

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir anhand der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen Ihren Anspruch bestätigen können! So sind Sie bestmöglich vorbereitet, um den Antrag in Ihrem zugeteilten Zeitfenster fertigzustellen. Bitte beachten Sie: Auch in der Antragstellung gilt das First Come First Served-Prinzip!

Achtung: Sämtliche Ausführungen basieren auf vorläufigen Informationen, da die endgültige Richtlinie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen (18.11.2022) noch nicht vorgelegen ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Franz Schnur

Ihr RKP Ansprechpartner:

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Dr. Johannes Burgstaller

Ihr RKP Ansprechpartner:

Dr. Johannes Burgstaller
Berufsanwärter Steuerberater

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E-Mail: j.burgstaller@rkp.at

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