Stand: 27.08.2020. Der Fixkostenzuschuss geht ab Herbst in die Verlängerung (Phase 2). Die Richtlinien dafür wurden diese Woche von Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht, wobei die Definitionen für die Phase 2 breiter gefasst wurden als in Phase 1 des Fixkostenzuschusses. Das bedeutet: mehr Liquidität für Unternehmen! Hier erfahren Sie die wichtigsten Eckpunkte.


Fixkostenzuschuss: Was bisher geschah

Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss (Fixkostenzuschuss Phase 1). Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro. Um besonders betroffenen Unternehmen zu helfen und mehr Liquidität zu geben, startet im September Phase 2 des Fixkostenzuschusses.


Fixkostenzuschuss Phase 2: Überblick

Beim Fixkostenzuschuss handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren, direkten Zuschuss für Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich (außer Unternehmen des Finanz- und
Versicherungssektors), die eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich ausführen.

Gefördert werden beim Fixkostenzuschuss der Phase 2 die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.


Fixkostenzuschuss Phase 2: Weitere Eckpunkte

  • Welche Fixkosten fallen unter die Förderung?
  • Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
  • Wie kann der Fixkostenzuschuss beantragt werden?
  • Welche Änderungen gibt es zur Phase 1?

Das und noch viel mehr erfahren Sie hier:



RKP: Unsere Unterstützung

Haben Sie Fragen zum Fixkostenzuschuss oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Melden Sie sich gerne – wir haben ein offenes Ohr für Ihre Anliegen und unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung:


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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (27.08.2020), Bundesministerium für Finanzen (27.08.2020)

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