Stand: 03.05.2021. Um die Attraktivierung und Modernisierung der Gastgärten zu forcieren, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) zusammen mit der ÖHT die „Gastgärtenoffensive“ initiiert. Hier klären wir alle wichtigen Fragen: Wer? Was? Wie? …


Wer kann die Gastgärtenoffensive beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Gewerbeberechtigung nach §111 Abs. 1 GewO
  • Betriebsstätte in Österreich
  • Mehr als 8 Verabreichungsplätze
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig


Was wird gefördert?

Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen (GWG bis EUR 800,00) zur Schaffung neuer und Attraktivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien. Darunter fallen zum Beispiel: Fassadengestaltung, Beschattung, Podesterrichtungen, Sitzmöbel, Tische, Barrierefreie Zugängen, Bepflanzungen.

Achtung: Alle Maßnahmen müssen nach Antragstellung umgesetzt, bezahlt und vor dem 31.12.2021 abgeschlossen werden.


Was wird nicht gefördert?

  • Kosten, die vor der Stellung des Ansuchens entstanden
    (Rechnungs- und Lieferdatum nach Antragsstellung)
  • Investitionen und ergänzende Sachaufwendungen im Innenbereich des förderungswerbenden Gastgewerbebetriebes
  • Umsatzsteuer (falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden)
  • Privatanteile
  • Gebühren und Abgaben
  • Finanzierungskosten, Betriebsabgänge
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Personalkosten, Miete, Pacht
  • Immaterielle Investitionen
  • Ankauf von Musik- und Spielautomaten
  • Leasingfinanzierte, gebrauchte WG
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 100,00 (netto) resultieren


Wie und wie hoch wird gefördert?

Die Gastgärtenoffensive ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, der mit anderen Förderungen kumulierbar ist.

Förderhöhe:

  • Max. 20% der förderbaren Kosten
  • Untergrenze: EUR 5.000
  • Obergrenze: EUR 100.000

Die Antragstellung erfolgt über die ÖHT und ist ab sofort möglich: www.oeht.at/produkte/gastgaertenoffensive/


Fragen zur Gastgärtenoffensive?

Gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Gastgärtenoffensive oder anderen Förderungsmöglichkeiten? Zögern Sie nicht und melden Sie sich gerne bei uns.


Quelle: ÖHT (03.05.2021)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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