Stand 19.08.2022


Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell des Bundesministeriums für Finanzen wurde geschaffen, um die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern.

Es wurde daher seitens des Ministeriums ermöglicht, einen überwiegend COVID-19-bedingten Abgabenrückstand in zwei Phasen über die Dauer von maximal 36 Monaten (Juli 2021 bis Juni 2024) in Raten zu entrichten.

Der Antrag für die Phase 2 ist nun bis spätestens 31. August 2022 einzureichen.

Der Bundesminister für Finanzen hat dabei eine Verordnung bezüglich der Form der Glaubhaftmachung erlassen. Diese ist mit 1. August 2022 in Kraft getreten.

Laut Verordnung ist es notwendig, glaubhaft zu machen, dass der verbliebene Abgabenrückstand aus Phase 1 innerhalb des Ratenzahlungszeitraums der Phase 2 entrichtet werden kann. Dabei wird zwischen einem Abgabenrückstand bis EUR 20.000,- und einem Abgabenrückstand von mehr als EUR 20.000,- unterschieden.

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