Zur Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten 2024, beachten Sie bitte unten angeführte steuerliche Sachverhalte, die noch vor dem 31.12.2024 berücksichtigt werden müssten: Gewinnfreibetrag Im Veranlagungsjahr 2024 hat jede natürliche Person als EinzelunternehmerIn und als GesellschafterIn von Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG) die Möglichkeit max. 46.400 € pro Jahr, steuerfrei zu lassen. Bis zu einer Bemessungsgrundlage […]