Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden. Beiträge gelten grundsätzlich dann als zeitgerecht entrichtet, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgeschrieben sind. Bei einer (verspäteten) Einzahlung innerhalb von drei Tagen (innerhalb der Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist treten keine Verspätungsfolgen ein.

Fragen oder Unklarheiten?

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

RKP Kontakt

Hartberg

Schildbach 111
8230 Hartberg

Tel.: 03332 / 6005 Fax: 150
E-Mail: office@rkp.at

SEO

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge