Gewährleistungslabel, Garantielabel, Widerrufsbutton, Reparierbarkeit: Wer in Österreich einen Webshop betreibt und an Verbraucher:innen verkauft, muss seit Ende September 2026 zusätzliche Informationen bereitstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen kompakt im Überblick.
Worum geht es?
Auslöser ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (RL (EU) 2024/825). Sie hat auch die Verbraucherrechte-Richtlinie geändert und bringt neue Informationspflichten für Fernabsatzverträge – und damit für Webshops. In Österreich wurden die Vorgaben im Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) umgesetzt.
Das Ziel: Konsument:innen sollen besser über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und ihre Rechte informiert werden, um nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen zu können.
Seit wann gelten die neuen Pflichten?
- Grundsätzlich: für alle Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden
- Widerrufsbutton: für alle Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden, da die Bestimmungen erst ab 1. Oktober 2026 gelten.
Die neuen Informationspflichten im Überblick
1. Umweltfreundliche Liefermöglichkeiten
Bietet Ihr Shop umweltfreundliche Versandoptionen an – etwa Zustellung per Lastenrad, mit E-Fahrzeugen oder gebündelten Versand –, müssen Sie darüber informieren. Eine Pflicht, solche Optionen anzubieten, besteht aber nicht.
2. Der Widerrufsbutton
Neu ist eine eigene Rücktrittsfunktion im Webshop, der sogenannte „Widerrufsbutton“. Zusätzlich zu den bisherigen Informationen über das Rücktrittsrecht (Bedingungen, Fristen, Muster-Widerrufsformular) muss ein leicht zugänglicher, gut hervorgehobener Button zur Verfügung stehen, um den Vertrag während der Rücktrittsfrist zu widerrufen.
3. Das Gewährleistungslabel
Mit einer EU-weit einheitlichen Mitteilung müssen Sie auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und seine wichtigsten Inhalte hinweisen – inklusive der Mindestdauer von zwei Jahren und dem Hinweis, dass sie nach nationalem Recht länger sein kann.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Label gilt für alle Produkte gleich und kann daher zentral platziert werden, z. B. gut auffindbar im Footer des Webshops.
- Es muss hervorgehoben und in der farbigen Variante dargestellt werden.
- Es darf nicht verändert werden.
- Es muss auch in der Bestellbestätigung (E-Mail) enthalten sein.
4. Das Garantielabel („Garan-Label“)
Dieses Label ist nur dann nötig, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt, die
- kostenlos ist,
- sich auf das gesamte Produkt bezieht (nicht nur auf einzelne Komponenten) und
- länger als zwei Jahre gilt.
Zusätzlich muss der Hersteller Ihnen diese Informationen aktiv zur Verfügung gestellt haben.
Da das Garantielabel produktbezogen ist, gehört es direkt auf die Produktdetailseite. Außerdem muss es im Checkout erneut erscheinen – und zwar so, dass klar ist, für welches Produkt im Warenkorb die Garantie gilt. Auch in der Bestellbestätigung muss es enthalten sein. Bearbeitet werden dürfen nur die vorgesehenen Felder: Garantiedauer, Hersteller bzw. Marke und Modellbezeichnung.
5. Digitale Leistungen und Software-Updates
- Auch bei digitalen Leistungen ist auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinzuweisen.
- Bei Waren mit digitalen Elementen und digitalen Leistungen ist anzugeben, wie lange der Hersteller oder Anbieter mindestens Software-Updates bereitstellt – allerdings nur, wenn Ihnen diese Information vom Hersteller bzw. Anbieter zur Verfügung gestellt wurde.
6. Reparierbarkeit
- Gibt es für ein Produkt einen auf EU-Ebene festgelegten Reparierbarkeitswert, ist dieser anzugeben.
- Gibt es keinen, sind – sofern der Hersteller sie bereitstellt – Informationen zu Ersatzteilen (Verfügbarkeit, geschätzte Kosten, Bestellung), zu Reparatur- und Wartungsanleitungen sowie zu Reparatureinschränkungen anzuführen.
Gut zu wissen: Sprachen und Downloads
Die Labels müssen in allen Sprachen bereitstehen, in denen Ihr Webshop verfügbar ist. Ein rein deutschsprachiger Shop braucht also nur die deutsche Fassung des Gewährleistungslabels. Das Garantielabel ist sprachunabhängig einheitlich gestaltet – „Garan“ ist ein Kunstwort für alle EU-Sprachen.
Die offiziellen Labels in allen EU-Sprachen sowie Leitlinien zur Verwendung stellt die EU-Kommission zum Download bereit.
Quelle und weiterführende Informationen
Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel „E-Commerce: Neue Infopflichten, Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantie-Label“ der Wirtschaftskammer Österreich (Stand: 31.08.2026). Ausführliche Informationen inklusive Gesetzestexten finden Sie hier: wko.at/internetrecht/informationspflichten-webshops
Ihr Ansprechpartner:

Norbert Hofer
Business Software Consultant
Telefon: +43 3332 / 6005-142
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