Die Neuregelung der Trinkgeldpauschale für die Hotellerie und Gastronomie wurde am 24.07.2025 von der Bundesregierung präsentiert und tritt mit 1.1.2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten österreichweit einheitliche Trinkgeldpauschalen.
Warum die Reform nötig war
- Bisher existierten in den Bundesländern unterschiedliche Pauschalen, welche oft wenig transparent waren.
- Die ÖGK forderte immer wieder Nachzahlungen, da gerade durch Kartenzahlungen Trinkgeldeinnahmen sichtbar und zur Abgabengrundlage wurden.
- Ausschluss gewisser Mitarbeiter:innen von Pauschalen trotz Trinkgeld, wodurch volle SV-Beitragspflicht für die Trinkgelder entstand.
Die Eckpunkte des neuen Modells
- Rechtssicherheit: künftig sind keine Nachforderungen seitens der ÖGK bei Überschreiten der Pauschalen möglich. Für Betriebe, die mit Nachforderungen konfrontiert sind, soll eine Härtefallregelung geschaffen werden.
- Troncosysteme für die Aufteilung von Trinkgeldern unter Mitarbeiter:innen sollen Sozialversicherungs- und steuerrechtlich abgesichert werden.
- Opt-Out-Möglichkeit für Mitarbeiter:innen, die die Pauschalen deutlich unterschreiten.
- Bei Teilzeitarbeit: Aliquotierung der Pauschale
- Bei Abwesenheitszeiten über einem Monat: Entfall der Pauschale
- Für Betriebstypen, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt (z.B. Systemgastronomie), gelten die Pauschalen nicht.
Die österreichweit einheitlichen Pauschalsätze im Überblick
Die Trinkgeldpauschale steigt ab 2026 stufenweise bis 2028 an. Wenn das tatsächliche Trinkgeld unter der Pauschale liegt, kann ein niedrigerer Betrag herangezogen werden. Bei höherem Trinkgeld gibt es keine zusätzlichen Abgaben.

Warum keine vollständige Abgabenfreiheit?
Die WKO hatte sich für eine vollständige Befreiung von Trinkgeldabgaben eingesetzt. Diese Option wurde jedoch von der Gewerkschaft aus Sorge um Auswirkungen auf Pensions- und Sozialansprüche abgelehnt. Die Pauschallösung ist ein Kompromiss, der Rechtssicherheit schafft und branchenweiten Konsens ermöglicht.
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Quelle: WKO