Zu Jahresbeginn wollen wir Ihnen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einen kleinen Überblick über Änderungen im Steuerrecht, die um den Jahreswechsel wirksam werden bzw. geworden sind, geben:

Forschungsprämie:

Die Forschungsprämie wird ab 2018 von 12% auf 14% erhöht.

Familienbeihilfe:

Die Familienbeihilfe wird ab 01.01.2018 erhöht, so beträgt die Familienbeihilfe zum Beispiel für Kinder ab dem 3. bis zum 9. Lebensjahr anstatt € 119,60 nunmehr € 121,90 pro Monat. Ebenfalls erhöht wurden die Geschwisterstaffel sowie die Erhöhung bei Behinderung.

Dienstgeberbeitrag:

Nachdem der Dienstgeberbeitrag zum 01.01.2017 bereits von 4,5% auf 4,1% gesenkt wurde, wird er nunmehr zum 01.01.2018 auf 3,9% herabgesetzt.

Mietvertragsgebühr:

Für Mietverträge über Wohnräume, die ab 11.11.2017 abgeschlossen wurden, ist keine Mietvertragsgebühr mehr zu entrichten.

Automatische Übermittlung von Sonderausgaben:

Spenden, Kirchenbeiträge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten sind erstmalig für das Jahr 2017 bis spätestens 28.02.2018 von den empfangenden Organisationen durch einen Datenaustausch zu übermitteln und werden sodann automatisch in der Veranlagung für das Jahr 2017 berücksichtigt.

Beschäftigungsbonus:

Der Beschäftigungsbonus wird nicht weiter fortgesetzt. Anträge für den Beschäftigungsbonus können noch bis 31.01.2018 gestellt werden.

 

Es gibt derzeit noch keine Entscheidung der Regierung, ob die Investitionszuwachsprämie auch 2018 fortgeführt wird. Es können daher in Bezug auf die Investitionszuwachsprämie keine Anträge gestellt werden.

Falls Sie Fragen zu diesen, oder auch anderen, Themen haben, kontaktieren Sie uns!

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