Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat aus Lohnsteuerperspektive eine neuerlich modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie mit sich gebracht. Für das Jahr 2025 kann eine Mitarbeiterprämie von maximal 1.000 € lohnsteuerfrei ausbezahlt werden.
Wesentliche Eckpunkte der neuen Mitarbeiterprämie:
- Höhe der Prämie:
Bis zu 1.000 € pro Mitarbeiter:in können im Kalenderjahr 2025 lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. - Obergrenze mit Gewinnbeteiligung:
Wird zusätzlich eine steuerfreie Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG gewährt, darf der Gesamtbetrag aus beiden Komponenten 3.000 € jährlich nicht überschreiten. - Zusätzlichkeit erforderlich:
Die Prämie muss zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn erfolgen. Bereits gewährte Corona- (2020–2022), Teuerungs- (2023) oder Mitarbeiterprämien (2024) gelten dabei aber als unschädlich - Keine kollektivvertragliche Voraussetzung:
Eine kollektivvertragliche Grundlage ist nicht notwendig. Allerdings müssen sachliche, betriebsbezogene Gründe vorliegen wie z. B. Leistung, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder besondere Projekte.
Sozialversicherung & Lohnnebenkosten
Die Mitarbeiterprämie 2025 ist zwar lohnsteuerfrei, jedoch sozialversicherungsbeitragspflichtig und lohnnebenkostenpflichtig. Dadurch ergibt sich eine gewisse Komplexität bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Je nach Art Auszahlungsmodus ist zu unterscheiden, ob die Mitarbeiterprämien sozialversicherungsrechtlich als laufende Bezüge oder als Sonderzahlungen zu werten sind. Bei der Wertung als laufende Bezüge können sich bei geringfügig Beschäftigten Probleme die Geringfügigkeitsgrenze betreffend ergeben.
Wie es um die Mitarbeiterprämie in den Folgejahren bestellt ist, bleibt abzuwarten, da sie zumindest für das Jahr 2026 je nach budgetären Möglichkeiten gewährt werden soll.
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