Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden: Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das...Mehr erfahren
Die Richtwertmiete bestimmt jenen Betrag, der bei einem bestimmten Wohnungssegment maximal pro Quadratmeter verlangt werden darf. Betroffen sind Mietverträge für Altbauwohnungen unter 130 m2, welche ab 1. März 1994 abgeschlossen wurden und die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Die Richtwertmieten müssen per Gesetz bei einer Inflation von über 3 % alle zwei Jahre automatisch entsprechend angepasst...Mehr erfahren
Das Ende Mai 2023 von BMF und BMJ präsentierte „Start-up-Paket“ hat zum Ziel, unternehmerische Innovation und Risikobereitschaft durch flexiblere Rahmenbedingungen im Gesellschafts- und im Steuerrecht zu fördern. Aktuell liegt es als Ministerialentwurf vor und beinhaltet insbesondere das Konzept der flexiblen Kapitalgesellschaft, die Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH und die Möglichkeit zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung. Die „flexible Kapitalgesellschaft“...Mehr erfahren
Für bisherige Nutzer der Handy-Signatur bzw. der Bürgerkarte – etwa für Dienstgeber – kommt es zur notwendigen Umstellung auf die ID Austria. Einer jüngsten ÖKG-Information folgend können relevante e-Services der ÖGK wie z.B. WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur mithilfe der ID Austria in Anspruch genommen werden. Positiver ausgedrückt bietet die ID Austria Zugang...Mehr erfahren
Mit 30.6.2023 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z. B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Die Frist gilt aber auch für ausländische Unternehmer mit Sitz außerhalb der EU. Diese können bis zum 30.6.2023 einen Antrag auf Rückerstattung der österreichischen Vorsteuern...Mehr erfahren
Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2023 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation angekündigt. Die Maßnahmen sollen in die entscheidenden Bereiche Energie und Lebensmittel eingreifen, um eine Preissenkung herbeizuführen. Konkret sollen dabei soziale Härtefälle abgefedert werden und der Wettbewerb gestärkt werden, sodass es zu einer Inflationsdämpfung ohne zu starke Markteingriffe kommt. Die Maßnahmen sind nachfolgend überblicksmäßig...Mehr erfahren
Bis einschließlich Juni 2023 gilt noch das um 50 % erhöhte Pendlerpauschale und der erhöhte Pendlereuro. Die gesetzliche Erhöhung war mit Wirksamkeit ab Mai 2022 aus Anlass der Teuerungswelle eingeführt worden, allerdings befristet bis 30.06.2023. Mit einer Verlängerung der Erhöhungsregelung ist aus heutiger Sicht leider nicht zu rechnen, da es derzeit kein diesbezügliches Gesetzesvorhaben gibt....Mehr erfahren
Die „Rückkehr zur Normalität“ nach COVID-19 und die generell hohe Nachfrage nach Arbeitskräften bieten auch für Ferialjobs attraktive Rahmenbedingungen. Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen...Mehr erfahren
Laut VwGH führt der Verlust eines Schriftstücks durch die Post zu keinem Rechtsnachteil, allerdings nur bei entsprechender Sorgfalt. Im gegenständlichen Fall des VwGH (GZ Ra 2022/13/0035 vom 20.10.2022) wurden einem Unternehmen zwei Bescheide zugestellt. Gegen beide Bescheide wurde jeweils fristgerecht Beschwerde erhoben. Jedoch stellte sich im Rahmen der Ladung zur mündlichen Verhandlung über den einen...Mehr erfahren
Bei Umgründungen und Gruppenbesteuerung besteht kein zeitlicher Unterschied zwischen Ablauf des Verschmelzungsstichtags und dem folgenden Tag. In aller Regel wird der Bilanzstichtag als Tag der Umgründung gewählt. Ursache dafür sind meist praktische Überlegungen, weil der ohnehin verpflichtend aufzustellende Jahresabschluss dann gleichzeitig als Umgründungsbilanz herangezogen werden kann und kein Zwischenabschluss erforderlich ist. In den meisten Fällen...Mehr erfahren