Stand: 17.02.2021. Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 % haben, können ab 16.02.2021 einen Ausfallbonus beantragen. Alle relevanten Informationen rund um Bedingungen, Antragsstellung etc. finden Sie hier.


Überblick: Der Ausfallbonus

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen der lockdown-bedingten Einschränkungen entgegenzutreten, können Betriebe ab sofort neben dem Fixkostenzuschuss I, dem Fixkostenzuschuss 800.000 und dem Verlustersatz im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds nun einen Ausfallsbonus beantragen. Wir haben darüber erstmals schon hier informiert. Der Ausfallbonus gilt für jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich zum Kalendermonat des Vorjahres hat und ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt.


Eckpunkte zum Ausfallbonus

Der Ausfallsbonus kann ab sofort beantragt werden. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir wie immer kompakt für Sie aufbereitet:


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