Achtung Frist: Investitionsprämie nur noch bis 28.02.2021 beantragbar

Stand: 17.02.2021. Achtung auf Fristen! Um von der Investitionsprämie profitieren zu können, müssen bei der aws bis spätestens 28. Februar 2021 mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Welche das sind und wie aktuell die gesetzliche Lage geregelt ist, erfahren Sie hier.


Die Investitionsprämie im Überblick

Mit der Investitionsprämie der Bundesregierung kann für Investitionen, die zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 begonnen werden, ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Je nach Art der Investition beträgt dieser 7 % bzw. 14 %.

Genaue Details haben wir bereits damals bei der Veröffentlichung der Corona-Maßnahme für Sie ausgearbeitet. Hier zum Nachlesen:



Achtung Frist: Sonntag, 28. Februar 2021

Wir haben für Sie hier die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.


1.Was genau muss ich bis 28. Februar 2021 tun?

Um von der Investitionsprämie profitieren zu können, müssen bei der aws bis spätestens 28. Februar 2021 folgende Maßnahmen gesetzt werden:

  1. Einreichung der Investitionsprämie-Anträge 
  2. Umsetzung 1. Maßnahmen, die den Beginn der Investition kennzeichnen (z.B. Beispiel Bestellungen, Abschluss des Kaufvertrags, Anzahlungen)

2.Was muss ich sonst noch beachten?

Aktuell sind mehrere Änderungen der Investitionsprämie durch den Bund geplant (z.B. Verlängerung der Frist für die 1. Maßnahme oder des Investitionsdurchführungszeitraums). Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Alle Details finden Sie direkt auf der Seite der aws (klicken Sie hier).


Unser Service

Haben Sie Fragen zur Investitionsprämie oder benötigen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Melden Sie sich einfach – wir sind gerne für Sie da.


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