Stand: 31.03.2020. Die Coronavirus-Pandemie ist für Österreich die schwerste Krise seit dem 2. Weltkrieg. Auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleiben von den Auswirkungen der Krise nicht verschont, weshalb nun auch für sie ein Härtefallfonds eingerichtet wurde. Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen.

Antragstellung

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.

Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge ab Montag, den 30. März 2020 einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.

Welche Betriebe werden unterstützt?

Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist, sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein. Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Konkret betrifft das:
  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
  • Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Höhe der Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Die Antragstellung der ersten Phase (Soforthilfe) startet ab Montag, den 30. März 2020.

  • Einheitswert von bis zu EUR 10.000 – Zuschuss EUR 500, —
  • Einheitswert von mehr als EUR 10.000 – Zuschuss EUR 1.000, —

Die Details der zweiten Phase werden Anfang nächster Woche veröffentlicht.

Weitere Informationen

Die genauen Richtlinien, häufig gestellte Fragen und Antworten sowie ein Handbuch zur Antragstellung finden Sie direkt auf der Homepage der AMA: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Beantragung-der-Beihilfe-ab-30-Mae

Unser Service

Wir sind in allen Situation Ihren Wegbegleiter. Lassen Sie uns auch diesen Schritt gemeinsam gehen. Schreiben Sie uns bei Fragen oder Unsicherheiten an office@rkp.at oder melden Sie sich telefonisch unter 03332 / 6005.

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge