Stand: 04.01.2020. Ganz Europa leidet unter hohen Corona-Infektionszahlen. Um die Pandemie bestmöglich einzugrenzen, wurde in Österreich ein 3. Lockdown, der voraussichtlich bis 24. Jänner 2021 andauern wird, beschlossen. Welche Betriebe aktuell geschlossen bleiben müssen und welche Betriebe offen bleiben dürfen, finden Sie hier.


Kurze Übersicht der Betriebsschließungen


Welche Betriebe müssen geschlossen bleiben?

Aufgrund der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz müssen folgende Betriebe geschlossen bleiben:

  1. Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren (dh alle Verkaufsgeschäfte an Konsumenten [B2C])
  2. Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (zB Friseure, Kosmetiker, Masseure, Fußpfleger –
    ausgenommen medizinische Anwendungen wie Heilmasseure und diabetische Fußpflege),
  3. Freizeiteinrichtungen (zB Freizeit- und Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen und Casinos, Indoorspielplätze
    und Zoos) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen oder
  4. Kultureinrichtungen (zB Theater, Konzertsäle, Kinos, Varietees und Kabaretts, Museen, Bibliotheken, Büchereien, und Archive) zur
    Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kultureinrichtungen

Wie lange gilt die Betriebsschließung? Was bedeutet das genau?
  • Die Betriebsschließung gilt seit Samstag, 26. Dezember 2020 und wird bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 24. Jänner 2021 andauern.
  • Die betroffenen Betriebe müssen geschlossen bleiben. Auch das Betreten (inklusive des Verweilens) und das Befahren des Kundenbereichs ist untersagt.


Detaillierte Kriterienliste

Von den oben genannten Regelungen zur Betriebsschließung gibt es einige Ausnahmen.

Um einen Überblick zu erhalten, wer tatsächlich und in welcher Form vom 3. Lockdown betroffen ist, hat die Wirtschaftskammer Österreich eine umfangreiche Kriterienliste erstellt. Diese finden Sie hier:


Hinweis: Diese Liste wird weiterhin laufend von der WKO aktualisiert. Hier können Sie sich weiter informieren.


Sie sind vom Lockdown betroffen?

Informieren Sie sich bei uns über mögliche Förderungen und Finanzierungsmaßnahmen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite:


Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (04.01.2020)

Kontakt

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