Für die Berichterstattung von Unternehmen, die nach UGB bilanzieren, ist die Geldflussrechnung relevant. Beinahe unbemerkt von der Praxis wurde das hierfür notwendige Fachgutachten zur UGB-Geldflussrechnung im April 2019 überarbeitet. Die folgenden Punkte sollten von den bilanzierenden Unternehmen unbedingt beachtet werden.

Die UGB-Geldflussrechnung

Die UGB-Geldflussrechnung ist sowohl für die finanziellen Leistungsindikatoren im Lagebericht zum Jahresabschluss als auch als verpflichtender Bestandteil des Konzernabschlusses wichtig. Im Lagebericht zum Jahresabschluss sind zumindest die Teilergebnisse der Geldflussrechnung anzugeben. Der Konzernabschluss hat zwingend eine vollständige Konzerngeldflussrechnung zu beinhalten.

Die wichtigsten Änderungen

  • In der Praxis nehmen die Bedeutung und der Umfang von Cash-Pooling-Vereinbarungen laufend zu. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus Cash-Pooling-Vereinbarungen sind bei der Geldflussrechnung nur dann in den Fonds der flüssigen Mittel aufzunehmen, wenn ein unbedingter Anspruch auf sofortige Umwandlung in Geld besteht. Sofern ein solcher Anspruch nicht besteht, sind die Veränderungen der Cash-Pooling-Forderungen im Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit auszuweisen.
  • Nicht zahlungswirksame Investitions- und Finanzierungsvorgänge wie z.B. Umwandlungen von Fremdkapital in Eigenkapital, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln oder Finanzierungsleasing sind wie schon bisher nicht in die Geldflussrechnung aufzunehmen.
  • Der Ausweis von Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen erfolgte in der Praxis bisher überwiegend im Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit. Im überarbeiteten Fachgutachten ist nunmehr explizit geregelt, dass diese Einzahlungen zwingend im Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit darzustellen sind.
  • Auch der Ausweis von Auszahlungen für Zinsaufwendungen erfolgte bislang im Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit. Aufgrund des überarbeiteten Fachgutachtens sind diese Auszahlungen nunmehr stets dem Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen.

Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

Aufgrund der dargestellten Änderungen zur derzeit weit verbreiteten Praxis, die in wesentlichen Teilen auf dem bisherigen Fachgutachten beruhte, wird es bei Unternehmen mit höherer Fremdfinanzierung zu einer Verbesserung des Netto-Geldflusses aus der betrieblichen Tätigkeit und zu einer Belastung des Netto-Geldflusses aus der Finanzierungstätigkeit kommen.

Bei Unternehmen mit ausschüttungskräftigen Tochterunternehmen bzw. mit renditestarken finanziellen Investitionen wird sich hingegen eine Verschlechterung des Netto-Geldflusses aus der betrieblichen Tätigkeit und eine Erhöhung des Netto- Geldflusses aus der Investitionstätigkeit ergeben.

Haben Sie Fragen zur UGB-Geldflussrechnung oder Ihrer Bilanz? Wir können Ihnen definitiv weiter helfen. Überzeugen Sie sich hier von unserem Angebot.

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