Stand: 08.07.2021. Am 30.06.2021 endete die Frist für die Begleichung der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände.  Für Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage. Lesen Sie mehr!


COVID-19 Ratenanzahlungen im Überblick

Wir haben Sie hier bereits darüber informiert, dass sowohl die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als auch das Finanzamt (FA) und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) Zahlungserleichterungen zur Begleichung der COVID-19 bedingten Rückstände anbot. Am 30.06.2021 endete die Frist – auch für aufgelaufenen ÖGK Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021. Besteht keine Zahlungsvereinbarung mit der ÖGK, müssen nun offene Rückstände im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wieder einbringlich gemacht werden.


ÖGK Ratenzahlungen im Detail


Fristverlängerung

Für all jene Dienstgeber, die es aus berücksichtigungswürdigen Gründen bislang aber nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu vereinbaren, verlängert die ÖGK einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage.

Ratenanträge können somit noch bis spätestens 15.07.2021 gestellt werden.

Nach diesem Stichtag besteht allerdings keine Möglichkeit mehr, die gesetzlichen Zahlungserleichterungen des „2-Phasen-Modells“ in Anspruch zu nehmen. Die offenen Beiträge müssen dann wieder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingemahnt und exekutiv betrieben werden.


ÖGK Ratenantrag: So klappt’s

Ratenanträge sind ausschließlich über das WEBEKU-Portal zu stellen. Der elektronische Antrag steht nur noch bis 15.07.2021 zur Verfügung. Raten werden in einer ersten Phase bis längstens 30.09.2022 gewährt.

Voraussetzung ist, dass die bestehenden coronabedingten Liquiditätsprobleme gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht werden.


„Safety-Car“-Phase für individuelle Vereinbarungen

Im Sinne einer „Safety-Car“-Phase können individuelle Lösungen getroffen werden. So ist bis Ende September 2021 eine Reduktion der ersten Ratenzahlungen auf Null Euro möglich. Genaue Konditionen müssen direkt mit der ÖGK verhandelt werden.


Beitragszeiträume ab Juni 2021

Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die Beiträge sind somit wieder wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.


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Quelle: Hannes Holzinger, Österreichische Gesundheitskasse (Nr. 8/Juli 2021)

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