UnternehmerInnen mit deutlich gestiegenen Energiekosten sollten sich bereits jetzt auf die Beantragung des Energiekostenzuschusses vorbereiten und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. In aller Kürze: Was ist der Energiekostenzuschuss? Beim Energiekostenzuschuss werden die betrieblichen Energie-Mehrkosten der Monate Februar bis September 2022 im Vergleich zu 2021 entschädigt. Gefördert werden soll bei energieintensiven Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und...Mehr erfahren
Die nachfolgenden Informationen basieren auf einer ersten Information der Bundesregierung. Im Zuge der Gesetzwerdung kann es noch zu Änderungen kommen! Den Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe, welche mehr als 3 % ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, gibt es für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022. Gesamt richtet sich die Förderung...Mehr erfahren
Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet. Nunmehr kommt es zur Verlängerung von damit zusammenhängenden Fristen. So kann erstens der Gutschein, sofern man ihn noch nicht bekommen haben sollte, bis Ende Oktober 2022 (statt...Mehr erfahren
Anfang Juli ist das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 im Nationalrat beschlossen worden. Nachfolgend sollen wesentliche Neuerungen bzw. Änderungen überblicksmäßig dargestellt werden. Für mehr Informationen: https://www.rkp.at/infocenter/klienteninfo/ Anpassung bei der Forschungsprämie: Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung und beträgt seit 1.1.2018 14 %. Durch das AbgÄG 2022 kommt es zu Änderungen hinsichtlich Unternehmerlohn, Antragsfrist und...Mehr erfahren
Angesichts begrenzter Ressourcen und aktuell auch vor dem Hintergrund gestörter Lieferketten und hoher Inflation erfreut sich der Ende April gestartete Reparaturbonus großer Beliebtheit. Im Rahmen seiner Umweltfördermaßnahmen unterstützt der Bund die Reparatur von elektrischen und elektronisch betriebenen Geräten, die üblicherweise in Privathaushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus steht Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich zu und beträgt...Mehr erfahren
Die aktuell durch die COVID-19-Pandemie, den Ukraine-Krieg, durch Lieferkettenprobleme und auch durch die hohen Energiepreise schwierigen Zeiten sind weltweit durch massive Preissteigerungen gekennzeichnet. Allein für Österreich wird für das gesamte Jahr eine Inflationsrate von 7,5 %und für das Jahr 2023 von 5 % erwartet. Die daraus resultierende höchste Preissteigerung seit mehreren Jahrzehnten wird nun mit...Mehr erfahren
Nutzen Sie die Chance mit der KMU.DIGITAL Förderung neue Möglichkeiten der Digitalisierung einzusetzen! Wir, als zertifizierter Förderberater, unterstützen Sie gerne hinsichtlich des Förderantrags. KMU.DIGITAL fördert die individuelle Beratung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU) durch zertifizierte Expertinnen und Experten zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT-und Cybersecurity sowie Digitale Verwaltung. Gefördert...Mehr erfahren
Stand: 08.04.2022 Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 € Gutschein pro Haushalt gewährt. Dies hat die österreichische Regierung kürzlich entschieden. Dieser Gutschein, welcher für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gilt, ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die einzige Einschränkung besteht in der Höchstgrenze für die Haushaltseinkünfte – sie liegt...Mehr erfahren
Stand: 28.03.2022 Ende März hatte der Finanzminister angekündigt, dass als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten die Pendlerpauschale befristet angehoben werden soll. Nun ist der entsprechende Gesetzesentwurf da: Der von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag sieht vor, dass für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023 die Pendlerpauschale-Beträge um 50 % erhöht werden undder Pendlereuro...Mehr erfahren
Stand: 09.03.2022 Wenn ein Arbeitnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt wird (Absonderung), muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen und kann gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) die Rückvergütung beantragen (§ 32 Epidemiegesetz). Die Bezirksverwaltungsbehörden haben in der Vergangenheit bei der Vergütung des Verdienstentgangs aliquote Sonderzahlungen nur dann erstattet, wenn diese während der Quarantäne des Arbeitnehmers tatsächlich...Mehr erfahren