Stand: 23.12.2020. Die Regierung hat eine Ausweitung der Unternehmenshilfen aufgrund des dritten Lockdowns ab 26.12.2020 in Aussicht gestellt: den Umsatzersatz für alle neuerlich geschlossenen Unternehmen. Erfahren Sie mehr!


Überblick: Umsatzersatz

Hier finden Sie ein Überblick über die von der Regierung verlautbarten Maßnahmen. Achtung: Die entsprechende Richtlinie mit Detailinfos wurde noch nicht veröffentlicht! Wir halten Sie aber natürlich wie gewohnt auf dem Laufenden:

  • Die Beantragung wird wieder via FinanzOnline ab Jänner 2021 möglich sein.
  • Als Vergleichszeitraum dient dabei der Umsatz vom Dezember 2019.
  • Handelsunternehmen bekommen auch die Ausfallstage bis Jahresende ersetzt. Es wird aber neue Prozent-Abstufungen, voraussichtlich 37,5, 25, 12,5 Prozent, geben.
  • Auch körpernahe Dienstleister haben für diesen Zeitraum Anspruch auf Umsatzersatz im Ausmaß von 50 Prozent.


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