Stand: 11.05.2020. Die Bundesregierung und WKO-Präsident Harald Mahrer haben am 11. Mai ein umfangreiches Wirte-Hilfspaket mit einem Umfang von 500 Millionen Euro vorgestellt. Damit soll der Neustart der Gastronomie bestmöglich gelingen. Wir haben für Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Inhalte erstellt.
Zentrale Punkte des Wirte-Hilfspakets
![Getränk](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/1.jpg)
Steuersenkung antialkoholischer Getränke
auf 10 %
![Pfeil nach oben](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/2.jpg)
Höhere Pauschalierung
- Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro jährlich
- Erhöhung der Grundpauschale von 10 % auf 15 %
- Erhöhung des Mindestpauschalbetrags von 3.000 auf 6.000 Euro
![Haus](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/3.jpg)
Mehr Geld für Dorfwirtshäuser
Erhöhung der Mobilitätspauschale:
- 6 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner
- 4 % für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner
![Gutschein](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/4.jpg)
Höhere steuerfreie Essensgutscheine für mehr Konsum
- von 4,40 auf 8,00 Euro pro Tag zur Bezahlung in Restaurants
- von 1,10 auf 2,00 Euro pro Tag zur Bezahlung von Lebensmitteln
![Beleg](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/5.jpg)
Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen
von 50 % auf 75 %
![Sekt](https://www.rkp.at/wp-content/uploads/2020/05/6.jpg)
Abschaffung der Schaumweinsteuer
Achtung bei Ihrer Registrierkasse
Vergessen Sie nicht, die oben genannten Änderungen auch in Ihrer Registrierkasse zu hinterlegen. Bei Fragen oder Unsicherheiten nehmen Sie gerne unverzüglich Kontakt mit uns auf: https://www.rkp.at/kontakt/
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (11.05.2020)