Steuerreform 2022: Erste Vorab-Info für die Personalverrechnung

Stand: 08.10.2021


Die Bundesregierung hat Anfang Oktober in einer Pressekonferenz die Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022 bekanntgegeben.


Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen werden voraussichtlich unterjährig eingeführt werden:

  • Steuertarifsenkung (Teil 1) ab 1. Juli 2022: Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 % auf 30 % (Steuerersparnis bis zu € 54,17 monatlich).
  • Steuertarifsenkung (Teil 2) ab 1. Juli 2023: Senkung der dritten Einkommensteuerstufe von 42 % auf 40 % (Steuerersparnis bis zu € 48,33 monatlich).
  • Erhöhung des Familienbonus Plus pro Kind ab 1. Juli 2022 von monatlich € 125,00 auf € 166,68.
  • Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2022 für Bruttobezüge bis € 2.600,00 um bis zu 1,7 %-Punkte (laut Arbeitsminister mit Einschleifregelung).

Die geplanten Maßnahmen mögen in der Theorie relativ einfach klingen, für Lohnprogrammierer könnten sich aber im Zuge der Umsetzung noch zahlreiche Detailfragen ergeben. Auch die Transparenz bzw. Verständlichkeit der Gehalts- und Lohnabrechnungen wird wohl weiter sinken (z.B. wenn es zu dem vom Arbeitsminister angekündigten einschleifend variablen SV-Prozentsatz bei Bruttobezügen unter € 2.600,00 kommen sollte).

Wir halten Sie selbstverständlich über alle weiteren Informationen bezüglich der Steuerreform 2022 auf dem Laufenden.


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