Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist noch bis 28.11.2022 möglich. Ab 29.11.2022 starten für vorangemeldete Unternehmen die zugewiesenen Antragszeiträume. Diese individuellen Zeitfenster werden den Unternehmen noch in gesonderten E-Mails bekannt gegeben. Bis dahin sollten die erforderlichen Unterlagen aufbereitet und dem Steuerberater zur Bestätigung übermittelt werden. Zuschuss für energieintensive Unternehmen Der Energiekostenzuschuss soll bekanntlich bloß energieintensive Unternehmen...Mehr erfahren
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist ab heute freigeschaltet. Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen, müssen keine Voranmeldung vornehmen. So einfach geht’s 1. Einstieg in den Fördermanager 2. Auswahl der Umsatzgröße und Energieintensität Wenn der Umsatz über EUR 700.000,- liegt, MUSS bei der Energieintensität JA angekreuzt werden, sonst ist keine Voranmeldung möglich....Mehr erfahren
Energieintensiven Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 700.000,- steht ein Energiekostenzuschuss zu, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen. Wie kommen Sie zum Zuschuss? Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss. Achtung: Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im AWS Fördermanager haben....Mehr erfahren
Energieintensive Unternehmen, die im Jahr 2022 einen Energiekostenzuschuss beantragen möchten, sollten bereits jetzt erste Maßnahmen setzen und sich für die Förderung voranmelden. Da die Zuschussmittel begrenzt sind, ist die Reihenfolge der Voranmeldungen und die der anschließenden Antragstellungen maßgeblich für die Vergabe der Fördergelder. Die Voranmeldung ist (unabhängig von der Umsatzhöhe) im Zeitraum von 07. bis...Mehr erfahren
UnternehmerInnen mit deutlich gestiegenen Energiekosten sollten sich bereits jetzt auf die Beantragung des Energiekostenzuschusses vorbereiten und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. In aller Kürze: Was ist der Energiekostenzuschuss? Beim Energiekostenzuschuss werden die betrieblichen Energie-Mehrkosten der Monate Februar bis September 2022 im Vergleich zu 2021 entschädigt. Gefördert werden soll bei energieintensiven Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und...Mehr erfahren
Die nachfolgenden Informationen basieren auf einer ersten Information der Bundesregierung. Im Zuge der Gesetzwerdung kann es noch zu Änderungen kommen! Den Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe, welche mehr als 3 % ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, gibt es für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022. Gesamt richtet sich die Förderung...Mehr erfahren
Anfang Juli ist das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2022 im Nationalrat beschlossen worden. Nachfolgend sollen wesentliche Neuerungen bzw. Änderungen überblicksmäßig dargestellt werden. Für mehr Informationen: https://www.rkp.at/infocenter/klienteninfo/ Anpassung bei der Forschungsprämie: Die Forschungsprämie fördert Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung und beträgt seit 1.1.2018 14 %. Durch das AbgÄG 2022 kommt es zu Änderungen hinsichtlich Unternehmerlohn, Antragsfrist und...Mehr erfahren
Angesichts begrenzter Ressourcen und aktuell auch vor dem Hintergrund gestörter Lieferketten und hoher Inflation erfreut sich der Ende April gestartete Reparaturbonus großer Beliebtheit. Im Rahmen seiner Umweltfördermaßnahmen unterstützt der Bund die Reparatur von elektrischen und elektronisch betriebenen Geräten, die üblicherweise in Privathaushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus steht Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich zu und beträgt...Mehr erfahren
Die aktuell durch die COVID-19-Pandemie, den Ukraine-Krieg, durch Lieferkettenprobleme und auch durch die hohen Energiepreise schwierigen Zeiten sind weltweit durch massive Preissteigerungen gekennzeichnet. Allein für Österreich wird für das gesamte Jahr eine Inflationsrate von 7,5 %und für das Jahr 2023 von 5 % erwartet. Die daraus resultierende höchste Preissteigerung seit mehreren Jahrzehnten wird nun mit...Mehr erfahren
Stand: 09.03.2022 Wenn ein Arbeitnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt wird (Absonderung), muss der Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen und kann gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) die Rückvergütung beantragen (§ 32 Epidemiegesetz). Die Bezirksverwaltungsbehörden haben in der Vergangenheit bei der Vergütung des Verdienstentgangs aliquote Sonderzahlungen nur dann erstattet, wenn diese während der Quarantäne des Arbeitnehmers tatsächlich...Mehr erfahren