Abgabenbefreiung von Teuerungsprämien auch für 2024 geplant

Laut einer Pressemeldung des Bundesministers für Finanzen ist eine Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämie für 2024 möglich, sofern dieser Wunsch seitens der Sozialpartner besteht.

Konkret ist geplant, dass Teuerungsprämien im Jahr 2024 bis zu € 3.000.- pro Arbeitnehmer abgabenfrei bleiben sollen. Dies allerdings nur, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Hierbei ist unklar, ob als lohngestaltende Vorschrift lediglich der Kollektivvertrag bzw. dessen „Surrogate“ (KV-Satzungen oder Mindestlohntarife des Bundeseinigungsamts) zählen, oder ob z.B. auch die innerbetriebliche Gewährung an alle Arbeitnehmer oder an sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen ausreichend ist.

Noch gibt es keinen konkreten Gesetzesentwurf, weshalb aktuell keine verlässliche Aussage, ob die Regelung auch wirklich zustande kommt, möglich ist. Erwartet wird eine Entscheidung in den nächsten Wochen.

Quelle: https://www.vorlagenportal.at/

Fragen oder Unklarheiten?

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!

Franz Schnur

Ihr RKP Ansprechpartner:

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge