Antrag auf Gruppenbesteuerung Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden, Gewinne und Verluste der einbezogenen Gesellschaften auszugleichen. Voraussetzungen sind die finanzielle Verbindung (Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % und Mehrheit der Stimmrechte) seit Beginn des Wirtschaftsjahres sowie ein entsprechend beim Finanzamt eingebrachter und sorgsam unterfertigter Gruppenantrag. Bei allen Kapitalgesellschaften, die...Mehr erfahren
Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag. Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen: In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%....Mehr erfahren
Infos zur Voranmeldung Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (NPO-EKZ) befindet sich in Ausarbeitung. Dabei werden Energiemehrkosten der Jahre 2022 und 2023 teilweise gefördert. Nachfolgend finden Sie die Vorabinformationen vom Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein. Der NPO-EKZ richtet sich ausschließlich an gemeinnützige und kirchliche Organisationen,...Mehr erfahren
Jetzt geht’s los! Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss 2 bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden: Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000...Mehr erfahren
Geplanter Start ab Mitte Mai 2023 Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. In Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz wird eine Pauschalförderung in der Höhe von € 110,- bis € 2.475,- gewährt. Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG). Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitestgehend...Mehr erfahren
Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...Mehr erfahren