GSVG-Befreiung Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter EUR 35.000,–, Einkünfte unter EUR 6.010,92) können eine GSVG-Befreiung für 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Berechtigt dazu sind u.a. Jungunternehmer, die in den letzten 5 Jahren maximal 12 Monate GSVG-pflichtig waren. Aufbewahrungspflicht...
Mehr erfahren