Stand: 28.07.2020. Mit dem bereits fix beschlossenen Konjunkturstärkungsgesetz 2020 erfolgt eine rückwirkende Senkung der Einkommen- und Lohnsteuer per 01.01.2020. Wie hoch diese ist und worauf Sie unbedingt achten sollen, erfahren Sie hier.


Höhe der Lohnsteuersenkung und monatliche Steuerersparnis

  • Der Eingangssteuersatz (für Jahreseinkommensteile zwischen € 11.000,00 und 18.000,00) wird von 25 % auf 20 % reduziert.
  • Das bringt den Arbeitnehmern eine Steuerersparnis (und damit ein höheres Netto) von bis zu € 29,17 monatlich (18.000,00 – 11.000,00 = 7.000,00, davon 5 % = 350,00, dividiert durch 12 = 29,17).


Pflicht der Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind zur Aufrollung verpflichtet, und zwar laut dem Gesetzeswortlaut „so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende September 2020“. Die Umsetzung durch die Lohnsoftwarehäuser ist bereits voll im Gange, die Programm-Updates mit dem neuen Lohnsteuertarif sind teils bereits ausgeliefert oder werden in den nächsten Wochen ausgeliefert werden.


Achtung: Auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen profitieren

Von der Senkung des Eingangssteuersatzes profitieren – entgegen manch missverständlicher Medienberichte – auch Einkommensbezieher höherer Steuerklassen, da auch bei diesen die Einkommensteile zwischen jährlich € 11.000,00 und € 18.000,00 nur mit dem Eingangssteuersatz besteuert werden. Dieser Umstand ist in der monatlichen Lohnsteuertabelle (für das manuelle Nachrechnen der Lohnsteuer) durch erhöhte steuermindernde Abzugsbeträge in der jeweiligen Lohnsteuerstufe eingebaut.


Aktuelles

Vom BMF gibt es noch keine offizielle neue Lohnsteuertabelle. Unsere Experten aus der Personalverrechnung unterstützen Sie daher gerne und klären offene Fragen.

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